ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
NetProm Ltd - Branchenportal, Firmenverzeichnis und Online-Werbeplattformen
Ausführliche Entwurfsfassung
Stand: 28.02.2026
Hinweis: Diese Fassung ist eine Arbeits- und Entwurfsgrundlage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.
Betreiber | NetProm Ltd |
Gegenstand | Betrieb von Branchenportalen, Firmenverzeichnissen, Informationsportalen und Online-Werbeflächen |
Zielregionen | Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol sowie weitere deutschsprachige oder wirtschaftlich relevante Regionen |
Vertriebsmodell | Selbständige Agenturen schließen Verträge im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung ab. |
Gerichtsstand | Sitz von NetProm Ltd in der Republik Türkei, soweit gesetzlich zulässig |
Vorbemerkung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die Rolle von NetProm Ltd als Betreiberin eines Online-Branchenportals und vergleichbarer Veröffentlichungsplattformen. Sie unterscheiden ausdrücklich zwischen NetProm Ltd als Portalbetreiberin, selbständigen Agenturen als Vertragspartnern der Kunden und etwaigen Abrechnungs-, Verwaltungs- oder Buchhaltungsdienstleistern. Die Formulierungen sind bewusst ausführlich gehalten, um die Rollenverteilung, Verantwortlichkeiten und Haftungsabgrenzungen klar darzustellen.
Rechtlicher Hinweis: Diese AGB sind ein Entwurf auf Grundlage der beschriebenen Geschäftsstruktur. Sie sind keine Rechtsberatung. Vor Verwendung im Geschäftsverkehr sollten sie durch einen qualifizierten Rechtsanwalt geprüft und an die tatsächlichen Firmen-, Vertrags-, Steuer- und Datenschutzstrukturen angepasst werden.
Geltungsbereich und Zweck
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von NetProm Ltd betriebenen oder mitbetriebenen Online-Portale, Branchenportale, Firmenverzeichnisse, Informationsportale, Werbeplattformen, Unternehmensprofile, digitalen Präsentationsflächen und vergleichbaren Online-Dienste.
Die AGB regeln insbesondere die technische und publizistische Veröffentlichung von Unternehmensinformationen, Firmenprofilen, Werbeanzeigen, Bildern, Logos, Videos, Leistungsbeschreibungen, Kontaktdaten und sonstigen werblichen oder informatorischen Inhalten.
Diese AGB regeln nicht das Zustandekommen, den Inhalt oder die Wirksamkeit von Werbe-, Anzeigen- oder Veröffentlichungsverträgen, die Kunden mit selbständigen Agenturen schließen. Solche Verträge bestehen ausschließlich zwischen der jeweiligen Agentur und dem jeweiligen Kunden, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden, Agenturen, Dienstleistern oder sonstigen Dritten gelten nicht, es sei denn, NetProm Ltd stimmt deren Einbeziehung ausdrücklich und schriftlich zu.
Diese AGB gelten ergänzend zu etwaigen besonderen Nutzungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Plattformhinweisen, Datenschutzinformationen und technischen Vorgaben von NetProm Ltd.
Begriffsbestimmungen
NetProm Ltd bezeichnet die Betreiberin der Online-Plattformen, auf denen Unternehmensinformationen, Firmenprofile, Werbeanzeigen und vergleichbare Inhalte veröffentlicht werden.
Agenturen im Sinne dieser AGB sind selbständige Vertriebs-, Werbe-, Anzeigen-, Marketing- oder Vermittlungsunternehmen, die Kunden akquirieren, beraten, Verträge schließen oder Werbeleistungen vermitteln, ohne dadurch Vertreter von NetProm Ltd zu sein.
Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler, Vereine, Organisationen, öffentliche Einrichtungen oder sonstige wirtschaftlich tätige Personen, deren Unternehmensinformationen oder Werbeinhalte auf Portalen von NetProm Ltd veröffentlicht werden.
Portal bezeichnet jede von NetProm Ltd betriebene oder genutzte Online-Plattform, Website, Unterseite, Datenbank, Kategorie, Branchenrubrik, regionale Seite, Partnerseite oder digitale Veröffentlichungsfläche.
Werbeanzeige bezeichnet jede entgeltliche oder unentgeltliche Darstellung eines Unternehmens, einschließlich Texten, Logos, Bildern, Videos, Kontaktdaten, Leistungsbeschreibungen, Verlinkungen und sonstigen Präsentationsinhalten.
Öffentliche Daten sind Informationen, die aus frei zugänglichen Quellen stammen, insbesondere aus Unternehmenswebseiten, öffentlichen Registern, Branchenverzeichnissen, Suchmaschinen, Pressemitteilungen, Social-Media-Profilen, Firmenprofilen, Kundenangaben oder sonstigen öffentlich wahrnehmbaren Quellen.
Betreiberstellung von NetProm Ltd
NetProm Ltd betreibt die Portale als technische, organisatorische und publizistische Plattform zur Darstellung von Unternehmensinformationen und Werbeinhalten.
Die Leistung von NetProm Ltd besteht in der Bereitstellung, Pflege, Strukturierung, Speicherung, Veröffentlichung, Anpassung und technischen Darstellung von Inhalten auf den jeweiligen Online-Portalen.
NetProm Ltd entscheidet nach eigenem Ermessen über Aufbau, Gestaltung, Kategorien, Branchenzuordnung, technische Umsetzung, Suchfunktionen, Platzierungssysteme, Menüführung, Design, Darstellung und Weiterentwicklung der Portale.
Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Gestaltung, grafische Darstellung, Platzierung, Sichtbarkeit, Suchmaschinenposition, Reichweite oder Anzahl von Besuchern besteht nicht.
NetProm Ltd ist berechtigt, Portale zusammenzulegen, umzubenennen, technisch zu ändern, Funktionen zu entfernen, neue Funktionen hinzuzufügen oder Inhalte auf andere eigene oder verbundene Plattformen zu übertragen, sofern der wesentliche Veröffentlichungszweck erhalten bleibt.
Zielgruppe und geografischer Bezug
Die Portale richten sich insbesondere an Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Südtirol sowie weiteren deutschsprachigen oder wirtschaftlich relevanten Regionen.
Der Zweck der Portale besteht darin, Unternehmen digital auffindbar zu machen, Unternehmensinformationen zu strukturieren und werbliche Präsentationen innerhalb von Branchen, Regionen oder Themenbereichen zu ermöglichen.
Die Veröffentlichung eines Unternehmensprofils oder einer Werbeanzeige auf einem Portal von NetProm Ltd begründet keine amtliche Registrierung, keine Eintragung in ein öffentliches Register und keine behördliche Anerkennung.
NetProm Ltd betreibt private Informations- und Werbeplattformen. Die Portale stehen in keinem organisatorischen Zusammenhang mit staatlichen Registern, Behörden, Kammern oder amtlichen Stellen, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.
Kunden und Agenturen haben selbst sicherzustellen, dass die von ihnen verwendeten Unternehmensdaten, Werbeaussagen und Inhalte für die jeweiligen Zielmärkte rechtlich zulässig sind.
Agenturmodell und Vertragsabschluss
Werbe-, Anzeigen- oder Veröffentlichungsverträge werden regelmäßig durch selbständige Agenturen angebahnt, vermittelt oder abgeschlossen.
Die jeweilige Agentur handelt gegenüber dem Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sofern im konkreten Vertrag nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
NetProm Ltd ist grundsätzlich nicht Vertragspartei des zwischen Agentur und Kunde geschlossenen Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn die vereinbarte Veröffentlichung technisch auf einem Portal von NetProm Ltd erfolgt.
Preis, Laufzeit, Anzahl der Auflagen, Veröffentlichungsdauer, Zahlungsbedingungen, Rabatte, Sondervereinbarungen, Kündigungsregelungen, Nebenabreden und sonstige Vertragsdetails werden ausschließlich zwischen Agentur und Kunde vereinbart.
Die Agentur kann NetProm Ltd mit der technischen oder publizistischen Ausführung einer Veröffentlichung beauftragen. Dadurch wird NetProm Ltd nicht automatisch Vertragspartner des Kunden.
Der Kunde hat Einwendungen gegen das Zustandekommen, die Beratung, telefonische Aussagen, mündliche Zusagen oder den Inhalt des Vertrages grundsätzlich gegenüber der Agentur geltend zu machen.
Keine Vertretungsmacht der Agenturen für NetProm Ltd
Agenturen sind nicht berechtigt, NetProm Ltd ohne ausdrückliche schriftliche Vollmacht rechtsgeschäftlich zu vertreten.
Agenturen dürfen keine Erklärungen, Garantien, Zusagen, Preisnachlässe, Kündigungsbestätigungen, Vertragsänderungen oder sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen von NetProm Ltd abgeben, sofern keine ausdrücklich schriftlich erteilte Vollmacht besteht.
Aussagen von Agenturen über Leistungen, Preise, Laufzeiten, Kündigungen, Verlängerungen oder sonstige Vertragsbestandteile sind NetProm Ltd nicht zuzurechnen, soweit NetProm Ltd diese Aussagen nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, Verkaufsgespräche, Telefonate, Außendienstgespräche, E-Mail-Korrespondenz oder sonstige Vertriebsmaßnahmen der Agenturen zu überwachen.
Die Agenturen sind verpflichtet, gegenüber Kunden klarzustellen, in wessen Namen sie handeln und wer Vertragspartner des Kunden wird.
Leistungserbringung durch NetProm Ltd
NetProm Ltd erbringt ausschließlich die technische, organisatorische und publizistische Veröffentlichung der bereitgestellten oder öffentlich verfügbaren Inhalte.
Zur Leistung können insbesondere gehören: Anlage eines Firmenprofils, Veröffentlichung einer Werbeanzeige, Darstellung von Bildern und Logos, Einbindung von Videos, Aufnahme von Kontaktdaten, Branchenzuordnung, regionale Zuordnung, Verlinkung zur Unternehmenswebseite und technische Pflege der veröffentlichten Inhalte.
NetProm Ltd ist berechtigt, Inhalte redaktionell zu strukturieren, zu kürzen, sprachlich anzupassen, technisch zu formatieren, Kategorien zuzuordnen oder aus Darstellungsgründen zu bearbeiten, sofern der wesentliche Aussagegehalt nicht verfälscht wird.
NetProm Ltd schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Zahl von Anfragen, keine bestimmte Suchmaschinenplatzierung, keine bestimmte Reichweite und keine konkrete Umsatzsteigerung des Kunden.
Eine Leistung gilt als erbracht, wenn die vereinbarte oder übermittelte Werbeanzeige beziehungsweise das Firmenprofil auf einem Portal von NetProm Ltd technisch veröffentlicht oder zur Veröffentlichung bereitgestellt wurde.
Abgrenzung zu Printprodukten und Broschüren
Diese AGB betreffen vorrangig den Online-Portalbetrieb, Online-Firmenverzeichnisse und digitale Veröffentlichungsleistungen von NetProm Ltd.
Soweit eine Agentur gegenüber einem Kunden zusätzlich Printprodukte, Stadtbroschüren, Gemeindebroschüren, Bürgerinformationsbroschüren, Druckanzeigen oder sonstige Druckerzeugnisse anbietet, ist NetProm Ltd hierfür nur verantwortlich, wenn NetProm Ltd eine solche Leistung ausdrücklich schriftlich übernommen hat.
Wird NetProm Ltd lediglich mit der Online-Veröffentlichung eines Firmenprofils oder einer Werbeanzeige beauftragt, besteht keine Verpflichtung zur Herstellung, Gestaltung, Verteilung oder Veröffentlichung von Druckerzeugnissen.
Ansprüche wegen nicht erbrachter oder beanstandeter Printleistungen sind gegenüber derjenigen Agentur oder demjenigen Unternehmen geltend zu machen, das die Printleistung vertraglich übernommen hat.
Die Online-Veröffentlichung durch NetProm Ltd kann unabhängig von etwaigen Printleistungen erfolgen und stellt eine eigenständige digitale Ausführungsleistung dar.
Öffentliche Unternehmensdaten
NetProm Ltd ist berechtigt, öffentlich zugängliche Unternehmensinformationen zu erfassen, zu speichern, zu strukturieren, zu ergänzen, zu aktualisieren, zu veröffentlichen und dauerhaft zu archivieren.
Öffentliche Quellen können insbesondere Unternehmenswebseiten, Impressumsangaben, öffentliche Register, Suchmaschinen, Social-Media-Auftritte, Pressemitteilungen, Firmenverzeichnisse, Bewertungsportale, Branchenlisten, öffentliche Bekanntmachungen und sonstige frei zugängliche Informationsquellen sein.
Zu den verarbeitbaren Informationen gehören insbesondere Firmenname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website, Öffnungszeiten, Leistungsbeschreibung, Branchenangaben, Ansprechpartner, Unternehmensbeschreibung, Logos, Bilder, Videos und öffentlich dargestellte Zusatzinformationen.
NetProm Ltd übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität öffentlich zugänglicher Daten.
Unternehmen können berechtigte Änderungswünsche einreichen. NetProm Ltd prüft solche Anträge nach eigenem Ermessen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Firmenprofile und Unternehmensdarstellungen
NetProm Ltd ist berechtigt, Firmenprofile anzulegen, zu veröffentlichen, zu bearbeiten, zu ergänzen und zu aktualisieren.
Firmenprofile können sowohl auf Angaben des Kunden, Angaben der Agentur als auch auf öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen beruhen.
Ein Firmenprofil kann insbesondere Name, Adresse, Kontaktdaten, Branche, Beschreibung, Tätigkeitsbereiche, Öffnungszeiten, Bilder, Logos, Videos, Verlinkungen und weitere Unternehmensinformationen enthalten.
NetProm Ltd entscheidet nach eigenem Ermessen über Struktur, Umfang, Darstellung, Gestaltung, Reihenfolge und technische Einbindung eines Firmenprofils.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung, Kategorie, Reihenfolge, Platzierung oder Hervorhebung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
Die Veröffentlichung eines Firmenprofils bedeutet nicht, dass NetProm Ltd die Richtigkeit, Qualität, Seriosität oder Leistungsfähigkeit des dargestellten Unternehmens bestätigt.
Bilder, Logos, Videos und sonstige Medien
NetProm Ltd ist berechtigt, öffentlich zugängliche Logos, Bilder, Videos, Grafiken, Unternehmensdarstellungen und sonstige Medien zur Darstellung von Firmenprofilen und Werbeanzeigen zu verwenden, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Werden Inhalte durch Kunden, Agenturen oder Dritte übermittelt, versichert der jeweilige Übermittler, über die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Veröffentlichung zu verfügen.Der Übermittler stellt NetProm Ltd von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Schutzrechten entstehen.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, vor Veröffentlichung eine vollständige rechtliche Prüfung sämtlicher Medieninhalte vorzunehmen.
NetProm Ltd kann Medieninhalte zuschneiden, komprimieren, skalieren, technisch bearbeiten oder in ein anderes Format übertragen, soweit dies zur Darstellung auf den Portalen erforderlich ist.
Bei berechtigten Beanstandungen kann NetProm Ltd Inhalte entfernen, sperren oder ersetzen, ohne hierdurch eine Rechtspflicht gegenüber dem beanstandenden Dritten anzuerkennen.
Nutzungsrechte und Freistellung
Der Kunde beziehungsweise die Agentur räumt NetProm Ltd an allen übermittelten Texten, Bildern, Logos, Videos, Grafiken und sonstigen Inhalten ein einfaches, räumlich unbeschränktes, zeitlich für die Dauer der Veröffentlichung und Archivierung geltendes Nutzungsrecht ein.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Speichern, Vervielfältigen, Bearbeiten, Formatieren, Veröffentlichen, öffentliche Zugänglichmachen, Verbreiten, Archivieren und technische Anpassen der Inhalte.Das Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf verbundene Portale, Partnerportale, regionale Plattformen, Suchportale, mobile Darstellungen, Social-Media-Kanäle und technische Zwischenspeicherungen.
Die Rechtseinräumung erfolgt in dem Umfang, der zur Durchführung der jeweiligen Veröffentlichung und zum Betrieb der Portale erforderlich ist.
Der Kunde und die Agentur stellen NetProm Ltd von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Nutzung der übermittelten oder öffentlich bereitgestellten Inhalte geltend machen, sofern der Anspruch auf einer Pflichtverletzung des Kunden oder der Agentur beruht.
Veröffentlichung auf mehreren Portalen
NetProm Ltd ist berechtigt, Inhalte auf mehreren eigenen, verbundenen oder kooperierenden Portalen gleichzeitig oder nacheinander zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung kann insbesondere auf Branchenportalen, Firmenverzeichnissen, Informationsportalen, regionalen Portalen, Themenportalen, Partnerseiten, mobilen Ansichten und sonstigen digitalen Präsentationsflächen erfolgen.
NetProm Ltd kann Inhalte spiegeln, technisch auslesen, kategorisieren, in andere Unterseiten einbinden oder in Such- und Filterfunktionen darstellen.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung auf einer bestimmten Domain, Unterseite, Kategorie oder Partnerplattform besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
NetProm Ltd kann Veröffentlichungen aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen auf andere Portale verschieben, ohne dass hieraus ein Mangel der Leistung entsteht.
Änderungen von Werbeanzeigen und Unternehmensdaten
Kunden können während der Veröffentlichungsdauer Änderungswünsche bezüglich Texten, Bildern, Logos, Videos, Kontaktdaten oder sonstigen Unternehmensinformationen einreichen.
NetProm Ltd bearbeitet Änderungswünsche innerhalb angemessener Frist, soweit die Änderung technisch möglich, rechtlich zulässig und organisatorisch zumutbar ist.
Ein Anspruch auf sofortige Umsetzung besteht nicht.
NetProm Ltd kann Änderungswünsche ablehnen, wenn diese rechtswidrige, irreführende, beleidigende, rufschädigende, wettbewerbswidrige oder technisch ungeeignete Inhalte betreffen.
Bei Änderungen, die über übliche Korrekturen hinausgehen, kann NetProm Ltd die Umsetzung von einer zusätzlichen Vereinbarung oder Vergütung abhängig machen, soweit dies im jeweiligen Verhältnis zulässig ist.
Die Agentur bleibt für Änderungszusagen verantwortlich, die sie gegenüber dem Kunden gemacht hat, soweit diese nicht ausdrücklich von NetProm Ltd bestätigt wurden.
Laufzeiten und Auflagenmodelle
Laufzeiten, Anzahl der Veröffentlichungen, Auflagen, Wiederholungen, Abrechnungszeiträume und sonstige Leistungszeiträume richten sich nach den Vereinbarungen zwischen Agentur und Kunde.
Mögliche Vereinbarungen können insbesondere einmalige Veröffentlichungen, einjährige Laufzeiten, zweijährige Laufzeiten, dreijährige Laufzeiten, mehrere Auflagen, einzelne Auflagen, digitale Wiederholungsveröffentlichungen oder sonstige individuelle Modelle umfassen.
NetProm Ltd übernimmt keine Verantwortung dafür, welche Laufzeit, welche Anzahl von Auflagen oder welches Vergütungsmodell zwischen Agentur und Kunde vereinbart wurde.
Soweit NetProm Ltd mit der Veröffentlichung beauftragt wird, richtet sich die technische Ausführung nach den von der Agentur übermittelten Auftragsdaten.
Unklarheiten über Laufzeit, Auflagenzahl, Verlängerung oder Vertragsende sind grundsätzlich im Verhältnis zwischen Agentur und Kunde zu klären.
Automatische Verlängerungen
Soweit zwischen Agentur und Kunde eine automatische Verlängerung vereinbart wurde, richtet sich deren Wirksamkeit ausschließlich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Agentur und Kunde.
NetProm Ltd haftet nicht für Streitigkeiten über Beginn, Ende, Verlängerung, Kündigungsfrist oder Fortbestand eines zwischen Agentur und Kunde geschlossenen Vertrages.
NetProm Ltd darf sich bei der technischen Ausführung auf die von der Agentur übermittelten Auftrags- und Laufzeitdaten verlassen, sofern keine offensichtlichen Fehler erkennbar sind.
Behauptet ein Kunde, dass eine Verlängerung nicht wirksam vereinbart wurde oder ein Vertrag beendet sei, ist dies gegenüber der Agentur oder dem Forderungsinhaber geltend zu machen.
NetProm Ltd kann die Veröffentlichung bis zur Klärung des Sachverhalts fortführen, anpassen, aussetzen oder beenden, ohne hierdurch eine eigene rechtliche Bewertung des Agenturvertrages vorzunehmen.
Rechnungsstellung und Abrechnung durch Dritte
Die Rechnungsstellung kann durch die Agentur selbst, durch beauftragte Buchhaltungsunternehmen, Finanzdienstleister, Verwaltungsunternehmen, Abrechnungsstellen, Forderungsdienstleister oder sonstige hierzu beauftragte Dritte erfolgen.
Die Einschaltung eines Rechnungsdienstleisters bedeutet nicht, dass dieser Vertragspartei des ursprünglichen Werbevertrages wird.
Der Rechnungsdienstleister haftet nicht für das Zustandekommen, den Inhalt, die Beratung, die Laufzeit, die Preisvereinbarung oder sonstige Umstände des zwischen Agentur und Kunde geschlossenen Vertrages.
NetProm Ltd haftet nicht für die formale oder steuerliche Richtigkeit von Rechnungen, die durch andere Unternehmen erstellt werden, sofern NetProm Ltd nicht selbst Rechnungsaussteller ist.
Die Gültigkeit einer Forderung wird nicht allein dadurch berührt, dass die Rechnung durch einen beauftragten Dienstleister, ein Buchhaltungsunternehmen oder eine sonstige externe Stelle erstellt wird.
Der Kunde ist verpflichtet, Einwendungen gegen Rechnungen unverzüglich gegenüber dem Rechnungsaussteller oder dem Forderungsinhaber geltend zu machen.
Forderungsinhaberschaft und Forderungsweitergabe
Die Forderung aus dem Werbe-, Anzeigen- oder Veröffentlichungsvertrag steht grundsätzlich derjenigen Agentur oder demjenigen Unternehmen zu, das Vertragspartner des Kunden geworden ist, sofern keine wirksame Abtretung oder sonstige Forderungsübertragung erfolgt ist.
Die Agentur kann berechtigt sein, Forderungen, Abrechnungsdaten oder Zahlungsansprüche an Dritte weiterzugeben, abzutreten oder durch Dritte verwalten zu lassen, soweit dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
NetProm Ltd wird durch eine Forderungsabtretung, Abrechnung oder Zahlungsabwicklung nicht automatisch Vertragspartner des Kunden.
Die Übertragung einer Forderung auf ein Rechnungs-, Finanz-, Verwaltungs- oder Inkassounternehmen lässt die ursprüngliche Verantwortlichkeit der Agentur für den Vertragsschluss unberührt.
Der Schuldner kann berechtigte Einwendungen gegen die Forderung gegenüber dem jeweiligen Forderungsinhaber geltend machen. NetProm Ltd entscheidet solche Einwendungen nicht, sofern NetProm Ltd nicht selbst Forderungsinhaber ist.
Zahlung, Verzug und kaufmännische Prüfpflichten
Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten, Skonti, Rabatte, Ratenzahlungen oder sonstige Zahlungsmodalitäten richten sich nach der Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde beziehungsweise nach der jeweils ausgestellten Rechnung.
Bei Unternehmern, Kaufleuten, Gewerbetreibenden oder vergleichbaren geschäftlichen Kunden sind Rechnungen, Auftragsbestätigungen und Veröffentlichungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen.
Beanstandungen gegen Rechnungen, Veröffentlichungen oder Auftragsdaten sind unverzüglich nach Kenntnis geltend zu machen.
Eine verspätete Beanstandung kann nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Regelungen oder vertraglichen Vereinbarungen ausgeschlossen sein.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, Zahlungen entgegenzunehmen oder Forderungen beizutreiben, sofern NetProm Ltd nicht ausdrücklich als Zahlungsempfänger oder Forderungsinhaber benannt ist.
Zahlungsverzug, Mahnkosten, Verzugszinsen und weitere Kosten richten sich nach dem Vertrag, der Rechnung und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Haftungsausschluss für Agenturen
NetProm Ltd haftet nicht für Aussagen, Handlungen, Unterlassungen, Versäumnisse oder Pflichtverletzungen selbständiger Agenturen.
Dies gilt insbesondere für telefonische Verkaufsgespräche, Außendiensttermine, E-Mail-Korrespondenz, Preisverhandlungen, Vertragsauslegungen, Laufzeitzusagen, Kündigungsabsprachen, Rabattversprechen und sonstige Nebenabreden.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, Gespräche zwischen Agenturen und Kunden mitzuhören, aufzuzeichnen, zu kontrollieren oder nachträglich zu bewerten.
NetProm Ltd haftet nicht dafür, wenn eine Agentur dem Kunden unzutreffende, missverständliche, unvollständige oder irreführende Angaben macht.
Etwaige Ansprüche wegen Beratungsfehlern, Falschinformationen, Täuschung, Pflichtverletzung oder unerlaubtem Verhalten sind gegenüber der jeweiligen Agentur geltend zu machen.
NetProm Ltd kann freiwillig Hinweise entgegennehmen und intern prüfen, ohne dadurch eine Haftung oder Prüfpflicht anzuerkennen.
Haftungsbeschränkung von NetProm Ltd
NetProm Ltd haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von NetProm Ltd beruhen, soweit zwingendes Recht keine weitergehende Haftung vorschreibt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Kundenanfragen, Reputationsschäden, Datenverluste oder wirtschaftliche Erwartungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
NetProm Ltd haftet nicht für technische Störungen, Serverausfälle, Wartungsarbeiten, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Suchmaschinenänderungen, Rankingverluste, Reichweitenschwankungen oder sonstige Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs.
NetProm Ltd übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Werbeanzeige wirtschaftlich erfolgreich ist oder zu bestimmten Umsätzen, Anfragen oder Kundenkontakten führt.
Für Inhalte, die von Kunden, Agenturen oder Dritten übermittelt oder öffentlich bereitgestellt werden, haftet der jeweilige Übermittler beziehungsweise Verantwortliche.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Kein Inkasso und keine Rechtsberatung
NetProm Ltd ist kein Inkassounternehmen und betreibt keine Inkassodienstleistungen im Sinne einer rechtlichen Forderungsbeitreibung für Dritte.
NetProm Ltd entscheidet keine Streitigkeiten zwischen Agentur und Kunde über die Wirksamkeit, Fälligkeit oder Durchsetzbarkeit von Forderungen.
Die Beauftragung von Inkassounternehmen, Rechtsanwälten oder sonstigen Forderungsdienstleistern erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Forderungsinhaber oder eine hierzu berechtigte Stelle.
NetProm Ltd erteilt keine Rechtsberatung. Hinweise, Auskünfte oder Erklärungen von NetProm Ltd dienen ausschließlich der technischen, organisatorischen oder allgemeinen Information.
Kunden, Agenturen und Dienstleister sind verpflichtet, rechtliche Fragen eigenständig durch qualifizierte Rechtsberater prüfen zu lassen.
Aus einer freiwilligen Stellungnahme, Kulanzprüfung oder Weiterleitung von Informationen durch NetProm Ltd entsteht keine rechtliche Beratungs-, Prüfungs- oder Entscheidungspflicht.
Technische Verfügbarkeit und Plattformänderungen
NetProm Ltd bemüht sich um eine angemessene technische Verfügbarkeit der Portale. Eine ununterbrochene, fehlerfreie oder jederzeitige Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Serverumzüge, Providerwechsel oder sonstige organisatorische Maßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
NetProm Ltd ist berechtigt, Portale technisch, gestalterisch oder strukturell zu verändern, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung entsteht.
NetProm Ltd kann Domains, Unterseiten, Kategorien oder technische Systeme austauschen, wenn dies aus wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen sinnvoll erscheint.
Ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Domain, URL-Struktur, Gestaltung oder technischen Funktion besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Beschwerden, Prüfungen und Sperrungen
NetProm Ltd kann Inhalte bei Beschwerden Dritter, behördlichen Hinweisen, Verdacht auf Rechtsverletzungen, technischen Risiken oder Verstößen gegen diese AGB vorübergehend oder dauerhaft sperren, entfernen oder anpassen.
Eine Sperrung oder Entfernung stellt kein Anerkenntnis einer Rechtsverletzung dar.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, Streitigkeiten zwischen Unternehmen, Kunden, Agenturen, Rechteinhabern oder Dritten abschließend zu prüfen oder zu entscheiden.
NetProm Ltd kann von Kunden, Agenturen oder Rechteinhabern Nachweise verlangen, bevor Änderungen, Löschungen oder Wiederveröffentlichungen vorgenommen werden.
Bei missbräuchlichen, falschen oder unberechtigten Beschwerden behält sich NetProm Ltd vor, die Bearbeitung abzulehnen oder entstandenen Aufwand geltend zu machen.
NetProm Ltd kann Profile oder Anzeigen aus eigenem Ermessen deaktivieren, wenn deren Veröffentlichung dem Ruf, der Sicherheit oder dem rechtlichen Interesse der Plattform schaden könnte.
Datenschutz und Datenverarbeitung
NetProm Ltd verarbeitet personenbezogene Daten und Unternehmensdaten im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bereitstellung der Portale, zur Veröffentlichung von Unternehmensinformationen, zur Kommunikation, zur technischen Sicherheit, zur Missbrauchsprävention und zur Verwaltung von Inhalten.
Soweit Daten öffentlich zugänglich sind oder geschäftliche Unternehmensinformationen betreffen, kann NetProm Ltd diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfassen, strukturieren und veröffentlichen.
Personenbezogene Daten von Ansprechpartnern werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht oder die Daten öffentlich geschäftlich bereitgestellt wurden.
NetProm Ltd kann technische Dienstleister, Hostinganbieter, IT-Dienstleister, Sicherheitsdienstleister oder sonstige Auftragsverarbeiter einsetzen, soweit dies für den Plattformbetrieb erforderlich ist.
Einzelheiten können in einer gesonderten Datenschutzerklärung geregelt werden. Diese AGB ersetzen keine gesonderte Datenschutzerklärung.
Urheberrechte, Datenbankrechte und Schutzrechte
Sämtliche Rechte an den Portalen, Datenbanken, Strukturen, Designs, Quellcodes, Layouts, Texten, Kategorien, Suchsystemen und technischen Systemen verbleiben bei NetProm Ltd oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Die Übernahme, Vervielfältigung, systematische Auswertung, Weiterveröffentlichung, kommerzielle Nutzung oder Weitergabe von Plattforminhalten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NetProm Ltd.
Die bloße Veröffentlichung eines Unternehmensprofils räumt dem dargestellten Unternehmen keine Rechte an der Plattformstruktur, Datenbank, Gestaltung oder technischen Umsetzung ein.
Kunden und Agenturen dürfen ihnen bereitgestellte Korrekturansichten, Links oder Veröffentlichungen nur im Rahmen des vereinbarten Zwecks nutzen.
Marken, Logos und Kennzeichen der dargestellten Unternehmen bleiben Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber. Ihre Nutzung durch NetProm Ltd erfolgt ausschließlich zur Unternehmensdarstellung und im Rahmen der eingeräumten oder gesetzlich zulässigen Nutzungsrechte.
Unzulässige Nutzung, Scraping und automatisierte Zugriffe
Die automatisierte Erfassung, Auslesung, Vervielfältigung, Spiegelung, Speicherung oder Weiterverwendung von Daten der Portale durch Scraping, Crawling, Harvesting, Data-Mining, Bots, Skripte oder vergleichbare Verfahren ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt.
Untersagt ist insbesondere die systematische Übernahme von Unternehmensdaten, Kontaktdaten, Branchendaten, Profiltexten, Bildern, Logos, Kategorien oder technischen Strukturen.
NetProm Ltd ist berechtigt, automatisierte Zugriffe technisch zu blockieren, IP-Adressen zu sperren, Nutzerkonten einzuschränken und rechtliche Schritte einzuleiten.
Eine erlaubte Nutzung beschränkt sich auf das gewöhnliche Betrachten der Portalinhalte im Rahmen der vorgesehenen Online-Funktionen.
Verstöße gegen diese Bestimmung können zivilrechtliche, strafrechtliche und kostenrechtliche Folgen haben.
Dauerhafte Archivierung und Fortbestand von Profilen
NetProm Ltd ist berechtigt, Firmenprofile, Unternehmensinformationen, Veröffentlichungen und werbliche Darstellungen auch nach Ablauf eines Agenturvertrages oder einer Werbevereinbarung weiterhin zu speichern, zu archivieren oder zu veröffentlichen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Ein Anspruch auf vollständige Löschung eines Unternehmensprofils besteht nicht, sofern die Daten aus öffentlichen Quellen stammen, ein berechtigtes Informationsinteresse besteht oder gesetzliche Aufbewahrungs- beziehungsweise Dokumentationsgründe entgegenstehen.
NetProm Ltd kann Profile in aktive, archivierte, reduzierte oder rein informatorische Darstellungen überführen.
Bezahlte Hervorhebungen, besondere Platzierungen oder erweiterte Werbeelemente können nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit entfallen, ohne dass das Grundprofil zwingend gelöscht werden muss.
Berechtigte Korrektur- oder Löschungsanträge werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geprüft.
Höhere Gewalt
NetProm Ltd haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von NetProm Ltd verursacht werden.
Hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Ausfälle von Internet- oder Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe, Serverausfälle, Streiks, Aussperrungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
Für die Dauer eines solchen Ereignisses ruhen etwaige Leistungspflichten, soweit deren Erfüllung unmöglich oder unzumutbar ist.
NetProm Ltd ist berechtigt, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den Plattformbetrieb zu schützen oder wiederherzustellen.
Änderung dieser AGB
NetProm Ltd ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist.
Die jeweils aktuelle Fassung kann auf den Portalen veröffentlicht oder auf andere geeignete Weise bereitgestellt werden.
Für bereits geschlossene Verträge zwischen Agentur und Kunde gelten Änderungen dieser AGB nur, soweit sie das Verhältnis zu NetProm Ltd als Portalbetreiber betreffen und keine zwingenden Rechte verletzen.
Nutzt ein Nutzer die Portale nach Veröffentlichung geänderter AGB weiter, kann dies als Zustimmung zur jeweils aktuellen Fassung gelten, soweit gesetzlich zulässig.
Wesentliche Änderungen können gesondert kenntlich gemacht werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen NetProm Ltd und den Nutzern der Portale gilt das Recht der Republik Türkei, soweit gesetzlich zulässig.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Betrieb der Portale von NetProm Ltd ist der Sitz von NetProm Ltd in der Republik Türkei, soweit gesetzlich zulässig.
Diese Gerichtsstandsregelung betrifft ausschließlich Streitigkeiten mit NetProm Ltd als Portalbetreiber. Sie regelt nicht zwingend das Vertragsverhältnis zwischen Agentur und Kunde, sofern NetProm Ltd an diesem Vertrag nicht beteiligt ist.
Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten, Verbraucherschutzvorschriften oder international zwingende Regelungen bleiben unberührt.
Soweit eine Bestimmung zum anwendbaren Recht oder Gerichtsstand unwirksam ist, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Mündliche Nebenabreden mit NetProm Ltd bestehen nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Rechte und Pflichten aus dem Plattformbetrieb können durch NetProm Ltd auf verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger, technische Dienstleister oder sonstige geeignete Dritte übertragen werden, soweit schutzwürdige Interessen der Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Diese AGB bilden die Grundlage für die Nutzung der Portale von NetProm Ltd und die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen NetProm Ltd, Agenturen, Kunden und Abrechnungsdienstleistern.
NetProm Ltd behält sich sämtliche Rechte vor, die nicht ausdrücklich eingeräumt wurden.
Abschließender Hinweis zur Verwendung
Diese AGB-Fassung wurde als ausführlicher Entwurf anhand der beschriebenen Geschäftsstruktur erstellt. Da NetProm Ltd, selbständige Agenturen, Kunden, Rechnungsdienstleister und möglicherweise mehrere Länder beteiligt sind, sollte die Endfassung vor Veröffentlichung oder Verwendung unbedingt anwaltlich geprüft werden. Besonders zu prüfen sind die Wirksamkeit der Haftungsausschlüsse, die Verwendung öffentlicher Daten, Bild- und Logorechte, Datenschutz, Abtretung von Forderungen, automatische Verlängerungen sowie die Wahl des türkischen Gerichtsstands.
Ergänzende Detailregelungen zu den einzelnen Kapiteln
Ergänzung zu Kapitel 1
Die Bestimmungen sind so auszulegen, dass die technische Rolle von NetProm Ltd als Portalbetreiberin von den vertrieblichen und kaufmännischen Tätigkeiten der Agenturen getrennt bleibt.
Soweit in diesen AGB von Kunden gesprochen wird, umfasst dies auch Auftraggeber, Inserenten, Gewerbetreibende und sonstige Unternehmen, deren Daten oder Werbung veröffentlicht werden.
Soweit spezielle Vereinbarungen zwischen Agentur und Kunde bestehen, gehen diese nur im Verhältnis dieser Parteien vor und begründen keine zusätzlichen Pflichten von NetProm Ltd.
Die Nutzung der Portale setzt voraus, dass Nutzer die private, nicht amtliche Natur der Plattformen anerkennen.
Diese AGB gelten unabhängig davon, ob die Veröffentlichung unentgeltlich, entgeltlich, als Teil einer Agenturvereinbarung oder im Rahmen einer technischen Ausführungsbeauftragung erfolgt.
Ergänzung zu Kapitel 2
Begriffe sind wirtschaftlich und funktional zu verstehen, damit technische Änderungen der Plattformen nicht zu einer Änderung der rechtlichen Grundstruktur führen.
Eine Agentur bleibt auch dann selbständig, wenn sie wiederholt Veröffentlichungen über NetProm Ltd ausführen lässt.
Ein Rechnungsdienstleister wird nicht dadurch zum Verkäufer der Werbeleistung, dass er Rechnungen erstellt, verwaltet oder versendet.
Ein Portal kann auch aus mehreren Domains, Unterseiten, Kategorien, Verzeichnissen oder technisch verbundenen Angeboten bestehen.
Die Bezeichnung Werbeanzeige umfasst auch Unternehmensdarstellungen, Firmenporträts, Brancheneinträge, Premiumeinträge und vergleichbare Präsentationsformen.
Ergänzung zu Kapitel 3
NetProm Ltd kann den Plattformbetrieb selbst oder durch technische Dienstleister, Hostinganbieter, Administratoren, Programmierer oder sonstige Erfüllungsgehilfen durchführen lassen.Die Betreiberstellung umfasst nicht automatisch eine Prüfung der kaufmännischen Vereinbarungen zwischen Agenturen und Kunden.NetProm Ltd darf den Portalbetrieb wirtschaftlich, technisch und redaktionell nach eigenen Vorstellungen weiterentwickeln.
Die Plattformen dienen der Sichtbarmachung und strukturierten Darstellung von Unternehmen, nicht der Prüfung oder Bestätigung vertraglicher Ansprüche.
NetProm Ltd ist berechtigt, zur Qualitätssicherung interne Richtlinien für Inhalte, Kategorien, Dateiformate und Veröffentlichungsarten festzulegen.
Ergänzung zu Kapitel 4
Unternehmen aus den genannten Regionen können auch dann aufgenommen werden, wenn sie keinen Sitz in der jeweiligen Region haben, jedoch dort Leistungen anbieten oder wirtschaftlich auftreten.Die Portale können mehrsprachige, regionale oder branchenbezogene Darstellungen enthalten.
Die Aufnahme in eine bestimmte Region bedeutet keine behördliche Zuordnung und keine Bestätigung eines tatsächlichen Geschäftssitzes.Die Zielausrichtung auf Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol betrifft vor allem die Branchen- und Nutzerorientierung der Portale.NetProm Ltd kann weitere Länder oder Regionen in die Plattformstruktur aufnehmen, sofern dies dem Informations- oder Werbezweck dient.
Ergänzung zu Kapitel 5
Die Agentur trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass der Kunde vor Vertragsschluss ausreichend über den Vertragspartner, die Leistung, die Laufzeit und die Vergütung informiert wird.NetProm Ltd kann von Agenturen verlangen, dass Auftragsdaten vollständig und nachvollziehbar übermittelt werden.
Fehlerhafte oder unvollständige Angaben der Agentur gehen nicht zu Lasten von NetProm Ltd, sofern NetProm Ltd diese nicht verursacht hat.Die Agentur bleibt Ansprechpartnerin für alle Fragen, die den Vertragsschluss, die Preisgestaltung oder den Inhalt des Kundenvertrags betreffen.
NetProm Ltd kann die Ausführung ablehnen, wenn die übermittelten Auftragsdaten widersprüchlich, rechtswidrig oder technisch nicht umsetzbar erscheinen.
Ergänzung zu Kapitel 6
Eine Vollmacht zugunsten einer Agentur muss eindeutig, schriftlich und auf den konkreten Umfang bezogen sein.
Allgemeine Zusammenarbeit, wiederholte Auftragsübermittlung oder technische Ausführung begründen keine Rechtsscheinvollmacht.
Agenturen haben eigene Werbematerialien, Vertragsformulare und Kommunikationsmittel so zu gestalten, dass keine Verwechslung mit NetProm Ltd entsteht.
Sollte eine Agentur gegenüber Kunden unzutreffend behaupten, im Namen von NetProm Ltd zu handeln, ist dies ausschließlich der Agentur zuzurechnen.
NetProm Ltd kann die Zusammenarbeit mit Agenturen beenden, wenn Anhaltspunkte für irreführende oder rechtswidrige Vertriebspraktiken bestehen.
Ergänzung zu Kapitel 7
Die Veröffentlichung kann vollständig manuell, teilautomatisiert oder automatisiert erfolgen.
NetProm Ltd darf Inhalte für mobile Endgeräte, Suchfunktionen, Kategorien, Vorschauansichten und technische Schnittstellen optimieren.Eine Veröffentlichung kann auch dann ordnungsgemäß erbracht sein, wenn einzelne Suchmaschinen oder externe Dienste die Inhalte nicht oder verspätet indexieren.NetProm Ltd ist berechtigt, aus Gründen der Lesbarkeit oder Einheitlichkeit Überschriften, Formatierungen und Beschreibungen anzupassen.
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass seine Anzeige im Verhältnis zu anderen Unternehmen bevorzugt dargestellt wird, sofern keine besondere Hervorhebung ausdrücklich vereinbart wurde.
Ergänzung zu Kapitel 8
Die bloße Erwähnung einer Broschüre im Vertrag zwischen Agentur und Kunde verpflichtet NetProm Ltd nicht, eine solche Broschüre zu erstellen.
Wenn eine Printleistung durch eine Agentur oder einen Dritten versprochen wurde, muss der Kunde Ansprüche hieraus gegenüber diesem Vertragspartner verfolgen.
NetProm Ltd kann Online-Inhalte auch dann veröffentlichen, wenn eine zusätzlich vereinbarte Printleistung noch nicht erbracht wurde.
Die digitale Veröffentlichung ist als eigenständige Leistung zu betrachten, sofern der Agenturvertrag eine Weitergabe an Portalbetreiber erlaubt.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, Druckfreigaben, Korrekturabzüge oder Auflagenpläne von Printprodukten zu prüfen.
Ergänzung zu Kapitel 9
Die Verarbeitung öffentlich zugänglicher Informationen dient der Information, Vergleichbarkeit, Auffindbarkeit und werblichen Präsentation von Unternehmen.NetProm Ltd kann öffentlich zugängliche Daten mit zusätzlichen redaktionellen Informationen, Kategorien oder technischen Metadaten ergänzen.
Die Tatsache, dass Informationen öffentlich zugänglich sind, entbindet Unternehmen nicht davon, Korrekturen mitzuteilen, wenn sie veraltete oder falsche Angaben feststellen.
NetProm Ltd kann öffentlich zugängliche Daten auch dann weiter nutzen, wenn sie zuvor im Rahmen eines Werbevertrages erweitert wurden.
Ein bloßes wirtschaftliches Interesse eines Unternehmens an der Nichtveröffentlichung öffentlich zugänglicher Daten begründet nicht automatisch einen Löschungsanspruch.
Ergänzung zu Kapitel 10
Firmenprofile können als Grundprofile, erweiterte Profile, Werbeprofile, Premiumprofile oder Archivprofile dargestellt werden.
NetProm Ltd kann die Darstellung je nach Datenlage, Vertragsstatus, technischer Kategorie oder redaktioneller Struktur unterschiedlich ausgestalten.
Ein Unternehmensprofil kann mit Branchen, Schlagwörtern, Regionen, Suchbegriffen oder Kategorien verknüpft werden.
NetProm Ltd darf Profile zur Verbesserung der Nutzerführung miteinander verlinken oder in thematische Übersichten einordnen.
Die Darstellung eines Unternehmens begründet keine Empfehlung, Zertifizierung oder Qualitätsprüfung durch NetProm Ltd.
Ergänzung zu Kapitel 11
Bei öffentlich abrufbaren Logos oder Bildern geht NetProm Ltd grundsätzlich davon aus, dass diese der öffentlichen Unternehmensdarstellung dienen.
Werden Bilder aus Kundenwebseiten oder Unternehmensprofilen übernommen, erfolgt dies ausschließlich zur Illustration des jeweiligen Unternehmensprofils.
NetProm Ltd kann Bildmaterial entfernen, wenn eine Rechteinhaberschaft plausibel bestritten oder eine Rechtsverletzung nachvollziehbar dargelegt wird.
Der Kunde oder die Agentur ist verpflichtet, NetProm Ltd unverzüglich zu informieren, wenn bestimmte Medien nicht verwendet werden dürfen.
Soweit Medien durch Dritte angeliefert wurden, ist NetProm Ltd nicht verpflichtet, deren Rechtekette eigenständig zu recherchieren.
Ergänzung zu Kapitel 12
Die Rechteeinräumung umfasst auch Zwischenspeicherungen, Backups, technische Kopien und Darstellungen in Vorschaubildern.
NetProm Ltd darf Inhalte für unterschiedliche Bildschirmgrößen, Dateiformate und Ladezeiten technisch anpassen.
Die Nutzungsrechte enden nicht automatisch mit dem Ende eines Agenturvertrags, soweit ein fortbestehendes Informations- oder Archivierungsinteresse besteht.
Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Anspruch auf einer Pflichtverletzung des Kunden oder der Agentur beruht.Übermittelte Inhalte dürfen nicht gegen Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht oder sonstige Rechte Dritter verstoßen.
Ergänzung zu Kapitel 13
Die Veröffentlichung auf mehreren Portalen kann der besseren Auffindbarkeit, regionalen Zuordnung oder technischen Redundanz dienen.NetProm Ltd kann entscheiden, ob Inhalte zentral gespeichert oder auf mehreren Plattformen technisch verteilt werden.
Partnerplattformen können eigene technische Vorgaben haben, wodurch Darstellungen abweichen können.
Eine Veröffentlichung auf einer Partnerplattform begründet kein Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Partnerplattform, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
NetProm Ltd kann Inhalte aus Sicherheits-, Qualitäts- oder Rechtsgründen von einzelnen Partnerportalen entfernen, ohne sie auf allen Portalen löschen zu müssen.
Ergänzung zu Kapitel 14
Änderungswünsche sollten möglichst konkret mitgeteilt werden, damit eine zügige Bearbeitung erfolgen kann.
NetProm Ltd kann Nachweise verlangen, wenn Änderungen Unternehmensname, Rechtsform, Inhaberschaft, Adresse oder sensible Kontaktdaten betreffen.
Änderungen können abhängig vom System auf mehreren Portalen zeitversetzt sichtbar werden.
NetProm Ltd ist nicht verantwortlich, wenn Suchmaschinen alte Inhalte zwischenspeichern oder verzögert aktualisieren.
Änderungswünsche berühren nicht automatisch die Zahlungspflicht aus einem zwischen Agentur und Kunde bestehenden Vertrag.
Ergänzung zu Kapitel 15
Die Anzahl der Auflagen kann sich auf digitale Veröffentlichungszyklen, Aktualisierungen, Abrechnungsperioden oder sonstige vertraglich definierte Leistungseinheiten beziehen.NetProm Ltd muss nicht prüfen, ob das von der Agentur gewählte Laufzeitmodell wirtschaftlich angemessen oder marktüblich ist.Unterschiedliche Kunden können unterschiedliche Laufzeiten und Konditionen haben, ohne dass hieraus Ansprüche anderer Kunden entstehen.
Die Ausführung durch NetProm Ltd kann auch bei unterschiedlichen Laufzeiten technisch einheitlich erfolgen.
Soweit Laufzeiten unklar übermittelt werden, kann NetProm Ltd die Agentur um Klärung bitten oder die Veröffentlichung bis zur Klärung aussetzen.
Ergänzung zu Kapitel 16
Eine automatische Verlängerung muss im Verhältnis zwischen Agentur und Kunde vereinbart sein; NetProm Ltd schafft eine solche Verlängerung nicht eigenständig.
NetProm Ltd kann bei fortbestehendem Auftrag der Agentur von einer fortbestehenden Ausführungsberechtigung ausgehen.
Bestreitet ein Kunde die Verlängerung, ist die Agentur verpflichtet, die Vertragsgrundlage zu prüfen und NetProm Ltd erforderliche Hinweise zu geben.
Die weitere Online-Sichtbarkeit eines Grundprofils ist von der bezahlten Vertragsverlängerung zu unterscheiden.
Eine beendete werbliche Hervorhebung kann in ein allgemeines Unternehmensprofil übergehen, sofern dies nach diesen AGB zulässig ist.
Ergänzung zu Kapitel 17
Der Rechnungsaussteller kann im Auftrag der Agentur, des Forderungsinhabers oder einer sonstigen berechtigten Stelle handeln.
Eine Änderung des Rechnungsausstellers ist möglich, wenn die Abrechnung organisatorisch, wirtschaftlich oder rechtlich neu strukturiert wird.
Kunden müssen bei Rückfragen zur Rechnung die in der Rechnung genannten Kontaktdaten oder den bekannten Vertragspartner kontaktieren.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, interne Abrechnungsverhältnisse zwischen Agentur und Rechnungsdienstleister offenzulegen.
Die technische Veröffentlichung und die kaufmännische Abrechnung können organisatorisch getrennt voneinander erfolgen.
Ergänzung zu Kapitel 18
Eine Abtretung kann offen oder, soweit zulässig, im Innenverhältnis vorbereitet sein; maßgeblich sind Vertrag, Rechnung und gesetzliche Vorgaben.
Der Kunde kann Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an den berechtigten Zahlungsempfänger leisten.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, die materielle Berechtigung einer Forderung zu prüfen, wenn NetProm Ltd nicht Forderungsinhaber ist.
Streitigkeiten über Abtretungen, Zahlungsempfänger oder Forderungsbestand sind zwischen den jeweils beteiligten kaufmännischen Parteien zu klären.
Die Weitergabe von Forderungsdaten kann erforderlich sein, um Rechnungsstellung, Buchhaltung, Mahnwesen oder rechtliche Prüfung zu ermöglichen.
Ergänzung zu Kapitel 19
Geschäftskunden sind gehalten, Rechnungen und Leistungsnachweise sorgfältig zu prüfen und etwaige Fehler zeitnah mitzuteilen.
Die Veröffentlichung eines Links zur Werbeanzeige kann als Nachweis der technischen Veröffentlichung dienen.
Zahlungen an einen falsch benannten oder nicht berechtigten Empfänger können zu Klärungsbedarf führen und sollten unverzüglich angezeigt werden.
Skonto- oder Rabattvereinbarungen müssen ausdrücklich vereinbart sein und ergeben sich nicht allein aus Kulanz oder früheren Einzelfällen.
NetProm Ltd übernimmt keine Verantwortung für Mahnungen, wenn diese durch den Forderungsinhaber oder dessen Dienstleister veranlasst werden.
Ergänzung zu Kapitel 20
Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn die Agentur NetProm Ltd wiederholt oder dauerhaft mit Veröffentlichungen beauftragt.
NetProm Ltd haftet nicht für den Fall, dass eine Agentur Unterlagen nicht vollständig, verspätet oder falsch übermittelt.
NetProm Ltd haftet nicht für die fehlende Dokumentation eines Verkaufsgesprächs durch die Agentur.
Die Agentur hat NetProm Ltd von Ansprüchen freizustellen, die auf ihrem eigenen Vertriebshandeln beruhen.
NetProm Ltd kann bei wiederholten Beschwerden die Zusammenarbeit mit einer Agentur einschränken oder beenden.
Ergänzung zu Kapitel 21
Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.Bei Datenverlusten ist die Haftung zusätzlich darauf beschränkt, was bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.NetProm Ltd haftet nicht für externe Links, Inhalte verlinkter Seiten oder Änderungen auf Kundenwebseiten.
NetProm Ltd haftet nicht für Nachteile, die daraus entstehen, dass der Kunde veraltete oder fehlerhafte Informationen nicht rechtzeitig korrigieren lässt.
Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Organen, Erfüllungsgehilfen und technischen Dienstleistern von NetProm Ltd.
Ergänzung zu Kapitel 22
Allgemeine Hinweise zur Zuständigkeit einer Agentur oder eines Rechnungsdienstleisters stellen keine rechtliche Bewertung dar.
NetProm Ltd kann Dokumente, Links oder technische Nachweise übermitteln, ohne dadurch Partei eines Forderungsstreits zu werden.
Inkassomaßnahmen dürfen nur von hierzu berechtigten Stellen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben betrieben werden.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, für Kunden rechtliche Auskünfte über Widerruf, Kündigung, Anfechtung oder Forderungsabwehr zu erteilen.
Auch eine interne Prüfung aus Kulanz begründet keine Pflicht, zukünftige Fälle gleich zu behandeln.
Ergänzung zu Kapitel 23
Wartungsfenster können angekündigt oder aus Sicherheitsgründen kurzfristig durchgeführt werden.
Bei Systemumstellungen können URLs, Linkstrukturen oder interne Kategorien verändert werden.NetProm Ltd ist nicht verantwortlich für Ausfälle, die durch Registrar, Hostinganbieter, DNS-Dienste, Internetprovider oder externe Software verursacht werden.
Die Plattform kann Sicherheitsmechanismen einsetzen, die bestimmte Zugriffe blockieren oder begrenzen.
Technische Anpassungen können auch der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder der Vermeidung von Missbrauch dienen.
Ergänzung zu Kapitel 24
Beschwerden sollten die beanstandete URL, den konkreten Inhalt und den Grund der Beanstandung enthalten.
Pauschale oder unbelegte Vorwürfe können zurückgewiesen werden.
NetProm Ltd kann bei unklarer Sachlage vorläufige Maßnahmen treffen, ohne eine endgültige rechtliche Bewertung vorzunehmen.Bei Beschwerden über Agenturverhalten kann NetProm Ltd die Beschwerde an die Agentur weiterleiten.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, interne Prüfberichte oder Geschäftsbeziehungen gegenüber Beschwerdeführern offenzulegen.
Ergänzung zu Kapitel 25
Die Veröffentlichung von Unternehmensdaten kann auf berechtigten Interessen an Information, Werbung, Dokumentation und Unternehmensauffindbarkeit beruhen.
Für bestimmte Datenverarbeitungen kann eine gesonderte Einwilligung oder ein gesonderter Vertrag erforderlich sein.
NetProm Ltd kann Logdaten speichern, um Missbrauch zu verhindern, technische Fehler zu analysieren und Sicherheitsvorfälle aufzuklären.
Daten können gelöscht, gesperrt oder anonymisiert werden, wenn ihre weitere Verarbeitung nicht mehr erforderlich oder rechtlich unzulässig ist.
Betroffene Personen können ihre gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzvorschriften geltend machen.
Ergänzung zu Kapitel 26
Die Zusammenstellung der Datenbank kann als eigene Leistung geschützt sein, auch wenn einzelne Informationen aus öffentlichen Quellen stammen.
Nutzer dürfen Inhalte nicht so verwenden, dass der Eindruck entsteht, sie betrieben das Portal oder verfügten über Rechte an der Datenbank.
Die Gestaltung von Profilseiten, Rubriken und Suchsystemen darf nicht ohne Zustimmung kopiert oder nachgebaut werden.
Rechtehinweise, Quellvermerke oder technische Schutzmaßnahmen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden.
NetProm Ltd kann bei Schutzrechtsverletzungen Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung verlangen.
Ergänzung zu Kapitel 27
Automatisierte Zugriffe können auch dann unzulässig sein, wenn sie öffentlich sichtbare Daten betreffen.
Die Nutzung gewöhnlicher Suchmaschinen-Crawler kann zulässig sein, soweit NetProm Ltd diese nicht technisch untersagt.
NetProm Ltd kann robots.txt, Captcha, Rate-Limits oder andere technische Maßnahmen einsetzen.
Eine Genehmigung für automatisierte Nutzung muss Umfang, Zweck, Frequenz und Datenarten ausdrücklich festlegen.
Unberechtigte Massenzugriffe können als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bewertet werden.
Ergänzung zu Kapitel 28
Archivprofile können gegenüber aktiven Werbeprofilen reduziert dargestellt werden.
NetProm Ltd kann historische Daten kennzeichnen, aktualisieren oder durch neuere Informationen ergänzen.
Ein Löschungsantrag muss konkret begründen, warum eine weitere Veröffentlichung unzulässig sein soll.
NetProm Ltd kann öffentliche Registerdaten solange darstellen, wie diese in öffentlichen Quellen zugänglich sind oder ein Informationsinteresse besteht.
Die Entfernung kostenpflichtiger Werbeelemente bedeutet nicht automatisch die Entfernung des gesamten Unternehmensprofils.
Ergänzung zu Kapitel 29
Höhere Gewalt kann auch vorliegen, wenn Dienstleister von NetProm Ltd betroffen sind.
Bei länger andauernden Störungen kann NetProm Ltd angemessene Ersatzmaßnahmen treffen.
Kurzzeitige Unterbrechungen verlängern eine Veröffentlichungsdauer nicht automatisch, sofern die wesentliche Leistung erbracht bleibt.
NetProm Ltd ist berechtigt, zur Abwehr von Cyberangriffen Portale zeitweise zu deaktivieren.
Schadensersatzansprüche wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ergänzung zu Kapitel 30
Änderungen können erforderlich werden, wenn neue Portale, neue technische Funktionen oder neue rechtliche Anforderungen entstehen.
NetProm Ltd kann veraltete Fassungen archivieren und durch neue Fassungen ersetzen.
Bei Widersprüchen zwischen älteren und neueren Fassungen gilt für zukünftige Plattformnutzungen die jeweils aktuelle Fassung.
Änderungen der AGB ändern nicht rückwirkend den Inhalt eines zwischen Agentur und Kunde geschlossenen Vertrages.
NetProm Ltd kann besondere Hinweise zu wesentlichen Änderungen auf der Plattform veröffentlichen.
Ergänzung zu Kapitel 31
Die Wahl türkischen Rechts soll die Rechtsbeziehung zu NetProm Ltd als Portalbetreiberin vereinheitlichen.
Bei internationalen Sachverhalten können zwingende Vorschriften anderer Staaten dennoch Anwendung finden.
Die Gerichtsstandsklausel ist nicht als Regelung für Agentur-Kunden-Verträge zu verstehen, wenn NetProm Ltd daran nicht beteiligt ist.
Soweit ein Gericht die Klausel teilweise für unwirksam hält, soll die zulässige Regelung im größtmöglichen Umfang bestehen bleiben.
NetProm Ltd bleibt berechtigt, Ansprüche auch an einem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen, sofern dies zwingend oder zweckmäßig ist.
Ergänzung zu Kapitel 32
Überschriften dienen nur der Übersicht und beeinflussen die Auslegung der Klauseln nicht.
Soweit Schriftform vorgesehen ist, genügt elektronische Textform, wenn gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich notarielle oder eigenhändige Form verlangt wird.
Rechte von NetProm Ltd können auch durch Rechtsnachfolger oder beauftragte Dienstleister wahrgenommen werden.Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.
Diese AGB sollen so ausgelegt werden, dass die wirtschaftliche Trennung zwischen Agentur, Kunde, NetProm Ltd und Rechnungsdienstleistern bestmöglich erhalten bleibt.
Praktische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
Beteiligter | Kernverantwortung |
Agentur | Akquise, Beratung, Vertragsabschluss, Preis, Laufzeit, Auflagen, Zusagen, Kündigungen, Sondervereinbarungen, Forderungsinhaberschaft. |
NetProm Ltd | Technische Plattform, Veröffentlichung, Darstellung, Pflege, Strukturierung, Archivierung und Portalbetrieb. |
Rechnungsdienstleister | Erstellung, Versand und Verwaltung von Rechnungen im Auftrag des berechtigten Unternehmens, ohne eigene Verantwortung für den Vertragsschluss. |
Kunde | Prüfung von Vertrag, Rechnung, Veröffentlichung, Unternehmensdaten und Änderungswünschen sowie rechtzeitige Beanstandung. |
Inkassobüro/Rechtsanwalt | Geltendmachung von Forderungen ausschließlich im Auftrag des Forderungsinhabers oder sonst Berechtigten. |
Zusätzliche Klarstellung zum Agenturvertrag
Wenn eine Agentur in ihren Vertragsunterlagen vorsieht, dass Leistungen an Dritte, Portalbetreiber, Rechnungsunternehmen oder technische Dienstleister weitergegeben werden dürfen, berechtigt dies die Agentur zur Einschaltung von NetProm Ltd als ausführendem Portalbetreiber. Dadurch wird NetProm Ltd nicht automatisch zur Vertragspartei des Kunden
Die Weitergabe eines Auftrages an NetProm Ltd dient der praktischen Durchführung der Veröffentlichung. Sie ersetzt nicht die vertragliche Verantwortung der Agentur gegenüber dem Kunden.
Der Kunde muss sich bei Einwendungen gegen das Zustandekommen des Vertrages an die Agentur wenden, weil NetProm Ltd nicht an den Verkaufsgesprächen beteiligt ist und deren Inhalt nicht vollständig kontrollieren kann.
NetProm Ltd kann die Ausführung auf Grundlage der von der Agentur übermittelten Daten vornehmen, ohne jeden einzelnen Punkt des Agenturvertrages rechtlich zu prüfen.
Wird NetProm Ltd von einer Agentur beauftragt, eine Werbeanzeige zu veröffentlichen, darf NetProm Ltd davon ausgehen, dass die Agentur zur Weitergabe der Daten und Inhalte berechtigt ist, sofern keine gegenteiligen Hinweise vorliegen.
Zusätzliche Klarstellung zu Rechnungs- und Abrechnungsstellen
Rechnungsunternehmen, Buchhaltungsstellen oder Finanzdienstleister können organisatorisch eingeschaltet werden, ohne dass sie die Verantwortung für den Vertrieb oder das Zustandekommen des Kundenvertrages übernehmen.Die Nennung eines Rechnungsdienstleisters auf einer Rechnung bedeutet nicht, dass dieser sämtliche Aussagen der Agentur kennt, geprüft hat oder bestätigt.
Der Rechnungsempfänger kann Einwendungen erheben; diese sind jedoch an den Forderungsinhaber oder denjenigen Vertragspartner zu richten, der den Vertrag geschlossen hat.
NetProm Ltd und der Rechnungsdienstleister dürfen sich auf die Angaben der Agentur verlassen, solange keine konkreten Hinweise auf offensichtliche Fehler oder Missbrauch bestehen.
Eine spätere Änderung des Abrechnungsdienstleisters lässt die Veröffentlichung und die zugrunde liegende Forderung unberührt, sofern die Forderung dem Grunde nach besteht.
Prüfhinweis vor Verwendung
Diese Fassung ist bewusst umfangreich erstellt, damit die Besonderheiten des Geschäftsmodells abgebildet werden. Sie sollte vor Veröffentlichung jedoch sprachlich, rechtlich, steuerlich und datenschutzrechtlich geprüft werden.Besonders wichtig ist, dass Verträge, Rechnungen, E-Mails und Webseiten später nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen. Wenn NetProm Ltd nicht Vertragspartner des Kunden sein soll, müssen alle Unterlagen diese Trennung ebenfalls klar erkennen lassen.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können zwingende Regelungen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Südtirol, der Türkei oder anderen Staaten relevant sein. Diese AGB können solche Einzelfallprüfungen nicht ersetzen.
Die Wirksamkeit einzelner Haftungs- und Gerichtsstandsklauseln hängt vom konkreten Vertragspartner, der Unternehmereigenschaft des Kunden, der tatsächlichen Kommunikation und der jeweils anwendbaren Rechtsordnung ab.
Vor allem die Nutzung von Bildern, Logos und öffentlichen Unternehmensdaten sollte im Zusammenspiel mit Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht anwaltlich geprüft werden.
Anhang: Ausführliche Musterklauseln zur operativen Umsetzung
Musterklausel zur Übermittlung durch Agenturen
Die Agentur hat NetProm Ltd alle zur Veröffentlichung erforderlichen Daten vollständig, richtig und in technisch verwertbarer Form zu übermitteln. Dazu gehören insbesondere Firmenname, Anschrift, Kontaktdaten, gewünschte Branche, Leistungsbeschreibung, Bilder, Logos, Videos, Laufzeitinformationen und sonstige veröffentlichungsrelevante Angaben.
NetProm Ltd darf die Veröffentlichung auf Grundlage der übermittelten Daten vornehmen und ist nicht verpflichtet, die wirtschaftliche oder rechtliche Richtigkeit des Agenturvertrages eigenständig zu prüfen.
Übermittelt die Agentur unvollständige oder widersprüchliche Daten, darf NetProm Ltd die Veröffentlichung zurückstellen, ergänzende Informationen anfordern oder eine angemessene eigene Darstellung auf Grundlage öffentlich zugänglicher Daten erstellen.
Die Agentur bestätigt mit jeder Übermittlung, dass sie zur Weitergabe der Daten und Inhalte an NetProm Ltd berechtigt ist und dass die Veröffentlichung im Rahmen der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung erfolgen darf.Fehler, die auf unrichtigen oder verspäteten Angaben der Agentur beruhen, gelten nicht als Pflichtverletzung von NetProm Ltd.
Musterklausel zur Kundenkommunikation
Kundenanfragen, die den Vertragsschluss, die Preisvereinbarung, die Laufzeit, Kündigungsfristen, Rabatte oder Sonderzusagen betreffen, sind grundsätzlich an die jeweilige Agentur weiterzuleiten.
NetProm Ltd kann Kunden auf Wunsch technische Informationen zur veröffentlichten Anzeige, zum Link, zur Sichtbarkeit oder zu Änderungsmöglichkeiten geben, ohne dadurch eine Verantwortung für den Agenturvertrag zu übernehmen.Äußerungen von NetProm Ltd zur technischen Veröffentlichung dürfen nicht als Anerkenntnis der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Agenturvertrages verstanden werden.
Soweit NetProm Ltd Kundeninformationen entgegennimmt, erfolgt dies zur internen Dokumentation und gegebenenfalls zur Weiterleitung an die zuständige Agentur oder den zuständigen Forderungsinhaber.
Eine Kulanzentscheidung im Einzelfall begründet keinen Anspruch auf gleichartige Behandlung in künftigen oder anderen Fällen.
Musterklausel zur Leistungsdokumentation
NetProm Ltd kann die Erbringung der Veröffentlichungsleistung durch Screenshots, Links, Systemprotokolle, Veröffentlichungsdaten, Änderungsvermerke oder sonstige technische Nachweise dokumentieren.
Der Nachweis einer veröffentlichten URL oder eines sichtbaren Firmenprofils kann als Beleg der technischen Leistungserbringung dienen.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, dem Kunden laufende Zugriffszahlen, Klickzahlen oder Reichweitennachweise bereitzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Leistung gilt nicht allein deshalb als mangelhaft, weil der Kunde mit der Anzahl der Anfragen, Klicks oder geschäftlichen Ergebnisse unzufrieden ist.
Technische Nachweise können auch gegenüber Agenturen, Rechnungsdienstleistern oder berechtigten Forderungsinhabern verwendet werden.
Musterklausel zur inhaltlichen Verantwortung
Die inhaltliche Verantwortung für übermittelte Unternehmensbeschreibungen, Werbeaussagen, Leistungsversprechen, Qualifikationen, Preisangaben oder sonstige Angaben liegt beim Kunden beziehungsweise bei der Agentur, die diese Inhalte übermittelt hat.NetProm Ltd übernimmt keine Pflicht zur Prüfung, ob beworbene Leistungen tatsächlich erbracht werden, behördlich erlaubt sind oder den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Landes entsprechen.
NetProm Ltd kann offensichtlich rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, beleidigende oder sonst unzulässige Inhalte ablehnen oder entfernen.
Eine Veröffentlichung bedeutet keine fachliche, rechtliche oder wirtschaftliche Bestätigung des Inhalts durch NetProm Ltd.
Der Kunde und die Agentur sind verpflichtet, NetProm Ltd von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus unzulässigen oder rechtsverletzenden Inhalten entstehen.
Musterklausel zur Beendigung der Veröffentlichung
NetProm Ltd kann eine werbliche Hervorhebung nach Ablauf der vereinbarten Veröffentlichungsdauer entfernen oder in ein allgemeines Unternehmensprofil überführen.
Ein allgemeines Unternehmensprofil kann weiterhin bestehen bleiben, soweit es auf öffentlichen Daten, berechtigtem Informationsinteresse oder archivierten Veröffentlichungsdaten beruht.
Die Beendigung der bezahlten Werbeleistung führt nicht automatisch zur Löschung sämtlicher Unternehmensdaten.
Löschungsanträge sind konkret zu begründen und werden nach den gesetzlichen Voraussetzungen geprüft.
NetProm Ltd kann Inhalte löschen, sperren oder archivieren, wenn dies aus rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen oder reputationsbezogenen Gründen erforderlich erscheint.
Musterklausel zur Abgrenzung bei Streitigkeiten
Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Kunde und Agentur, bleibt NetProm Ltd grundsätzlich außerhalb dieses Vertragsverhältnisses.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, als Schlichtungsstelle, Gutachter oder Entscheider zwischen Agentur und Kunde aufzutreten.
NetProm Ltd kann jedoch technische Informationen über die Veröffentlichung bereitstellen, soweit dies zumutbar und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Die Agentur hat NetProm Ltd über wesentliche gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten zu informieren, soweit diese die Veröffentlichung auf dem Portal betreffen.
NetProm Ltd kann bei ungeklärten Streitigkeiten Veröffentlichungen vorübergehend deaktivieren, ohne dadurch eine rechtliche Bewertung vorzunehmen.
Musterklausel zur Plattformintegrität
NetProm Ltd ist berechtigt, Maßnahmen zum Schutz der technischen Integrität, Sicherheit und Reputation der Plattform zu ergreifen.
Dazu gehören die Entfernung schädlicher Inhalte, die Sperrung manipulativer Zugriffe, die Ablehnung rechtswidriger Werbeaussagen und die Einschränkung missbräuchlicher Nutzung.
NetProm Ltd kann Veröffentlichungen ablehnen, wenn sie geeignet sind, Nutzer zu täuschen, Rechte Dritter zu verletzen oder den Eindruck einer amtlichen Stelle zu erwecken.
Kunden und Agenturen dürfen die Portale nicht zur Verbreitung von Schadsoftware, Spam, betrügerischen Angeboten oder rechtswidrigen Inhalten verwenden.
Bei schwerwiegenden Verstößen kann NetProm Ltd die Zusammenarbeit mit der betroffenen Agentur oder dem betroffenen Kunden sofort beenden.
Endgültiger Arbeitsvermerk
Diese erweiterte Fassung bildet die besprochene Struktur vollständig ab: NetProm Ltd als Portalbetreiberin, selbständige Agenturen als Vertragspartner der Kunden, externe Rechnungs- und Abrechnungsdienstleister, öffentliche Datenquellen, Bilder, Logos, Videos, dauerhafte Profile, Partnerportale, Haftungsabgrenzung, keine Rechtsberatung, kein Inkasso und türkischer Gerichtsstand.
Die Fassung ist bewusst ausführlich, damit die Rollenverteilung in internen Abläufen, Kundenkommunikation, Rechnungsstellung und späterer rechtlicher Prüfung nachvollziehbar bleibt.
Für die tatsächliche Verwendung sollten die konkreten Firmendaten, Anschrift, Rechtsform, Webseiten, Datenschutzangaben, Rechnungsabläufe und Agenturverträge ergänzt beziehungsweise abgestimmt werden.
Wichtig ist, dass auch die Verträge der Agenturen, Rechnungen, E-Mails, Mahnungen und Webseiten dieselbe Rollenverteilung verwenden, damit kein Widerspruch entsteht.
Diese Datei ist daher als umfassende Grundlage für eine anwaltliche Endprüfung und operative Anpassung gedacht.